Infos

JUGENDSCHUTZ BEI PARTYS

gem. Jugendschutzgesetz ist Jugendlichen der Besuch von Gaststätten in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person gestattet. Eine erziehungsbeauftragte Person ist „jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut“ (JuSchuG).

Da wir jedoch überhaupt nicht kontrollieren können, ob die Begleitperson erziehungsbeauftragt ist oder nicht und ob sie die vom Gesetz geforderten Erziehungsaufgaben auch tatsächlich wahrnimmt, verwehren wir unter 18jährigen den Zutritt.


JUGENDSCHUTZ BEI KONZERTEN

Kinder unter 8 Jahren sollten nicht zu Veranstaltungen mitgenommen werden, es sei denn es handelt sich um ausgewiesene Kinderveranstaltungen. Kinder benötigen in jedem Fall eine eigene Eintrittskarte!

Unter 14-Jährige dürfen ein Konzert nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen.

Unter 16-Jährige dürfen ein Konzert bis 22:00 Uhr ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen, müssen aber zwingend einen Personalausweis vorlegen. Ein Schülerausweis ist kein Personalausweis!

Geht die Veranstaltung bis nach 22:00 Uhr, ist der Besuch nur in Begleitung eines nachweislich Personensorgeberechtigten (Eltern, Elternteil / JuSchG §1,Abs 1 Nr.3) oder eines nachweislich Erziehungsbeauftragten (Vertrauensperson, Freunde, … / JuSchG §1,Abs 1 Nr.4) unter Vorlage einer Personenfürsorge-Vereinbarung (umgangssprachlich Muttizettel oder Partyzettel genannt) gestattet.


Ab 16 Jahren
 ist es Jugendlichen ohne Begleitung gestattet das Konzert zu besuchen, sollte dieses nicht länger als bis 24 Uhr dauern.

 

Unter 18-Jährige dürfen ein Konzert bis 24:00 Uhr ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen, müssen aber zwingend einen Personalausweis vorlegen. Ein Schülerausweis ist kein Personalausweis!

 

In Begleitung Personensorgeberechtigter oder Erziehungsbeauftragter gelten für Kinder und Jugendliche keine zeitlichen Beschränkungen.

Informationen für AGENTUREN & VERANSTALTER

Saalinfos, Technik & Ausstattung des MODERNES schicken wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.